PRüfungsAUSSCHUSS BA/MA
Fakultät Gestaltung – Design (Mode/Produkt)
- Beratung und Ansprechpartner*innen in allen Prüfungsangelegenheiten
- Festsetzung Prüfungstermine
- Infoveranstaltungen Abschlussarbeiten
- Antrag auf Teilzeitstudium (muss mit entsprechender Begründung dem Prüfungsausschuss vorgelegt und von Diesem geprüft werden, um vom IPA bearbeitet werden zu können)
- Termine für die kommenden Tagungen:
- 27. April 22
- 25. Mai 22
- 29. Juni 22
- 20. Juli 22
IMMATRIKULATIONS- UND PRÜFUNGSAMT (IPA)
Fakultät Gestaltung – Design (Mode/Produkt)
- Beratung in speziellen Angelegenheiten
- Bewerbungsverfahren und Zulassung
- Immatrikulation, Rückmeldung und Beurlaubung
- Prüfungsangelegenheiten
- Bescheiderstellungen
- Zeugnis- und Urkundenerstellung
- Exmatrikulationen
- Gast- und Nebenhörerschaft (Infos)
- Verbuchung von Studienleistungen die vor mehr als drei Semestern erbracht wurden
Informationen zum STUDIUM | BAchelor und master
BACHELOR
Studien- und Prüfungsordnung Design
→ Studienordnung für den BA- und MA – Design
→ Anzeiger zur Änderung der MA Studien- und Prüfungsordnung
BA Studienplan
→ zum Studienplan
BA Leistungsübersicht
Jedes Semester müssen 30 Leistungspunkte erbracht werden s. Studienordnung BA, die Verteilung für Mode- und Produktdesign finden Sie in folgenden Dokumenten;
→ zur Übersicht
HIS Anmeldung
online Modul-/Prüfungsanmeldung
Infos über angemeldete Prüfungen und Notenspiegel
→ Kein Schiss vor HIS
→ Wie melde ich mich an?
→ Anleitung Modul und Prüfungsanmeldung
Modulbeauftragte
Für die Verbuchung von Prüfungsleistungen und die Anerkennung von Studienleistungen sind folgende Modulbeauftragte zuständig:
→ Liste der Modulbeauftragten
Festlegung der Fachrichtung Design ab dem 2. Fachsemester (Mode/Produkt)
→ Merkblatt und Antrag
MASTER
Studien- und Prüfungsordnung Design
→ Studienordnung für den BA- und MA – Design
→ Anzeiger zur Änderung der MA Studien- und Prüfungsordnung
MA Studienplan
→ zum Studienplan
MA Modulbogen für Modul 1 (1. Semester Master)
→ zum Modulbogen
MA Anpassungsstudium
→ zum Modulbogen
→ zum Studienplan
ONLINE ACCESS service (O.A.Se)
kabelgebundenes Netz, WLAN und eduroam, UdK-Mail
→ Tutorials zum Einrichten der O.A.Se Dienste
Studienabschließende Prüfung BACHELOR & Master
BACHELOR
Bachelor Anmeldung / Prüfungstermine
BA-WiSe 2021/22 Langzeitttermine
BA-SoSe 2022 Langzeitterminliste
BA-WS22/23-Langzeitttermine
Richtlinien zur BA Thesis
→ RICHTLINIEN Bachelor- und Master-Thesis
Informationen zur Anmeldung und Prüfung
→ Grafik – vom Exposè zum Abschluss
Zulassungsantrag zur Bachelorabschlussarbeit
→ zum Antrag als PDF download
WELCHE PUNKTE FEHLEN MIR?
Übersicht Belegung pro Semester Modedesign:
Dein.Weg.zum.Bachelor
Übersicht Belegung pro Semester Produktdesign:
MASTER
Master Anmeldung / Prüfungstermine
MA-WiSe 2021/22 – SoSe 2022 Langzeitterminliste
MA-SS22 WS22/23-Langzeitterminliste-2.2.2022
Richtlinien zur MA Thesis
→ RICHTLINIEN Bachelor- und Master-Thesis
Informationen zur Anmeldung und Prüfung
→ Grafik – vom Exposè zum Abschluss
Zulassungsantrag zum Masterabschlussmodul
→ zum Antrag als PDF download
Bei Krankheitsfall während der
Studienabschließenden Prüfung BA und MA
Wenn ein Studierender oder eine Studierende aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung erscheint, sie abbricht oder nach Beendigung von dieser zurücktritt, hat er oder sie gemäß der Prüfungsordnung die Erkrankung glaubhaft zu machen. Dies gilt auch, wenn er oder sie während einer laufenden Prüfung (z.B, Masterarbeit) aus gesundheitlichen Gründen eine Verlängerung der Abgabefrist beantragt. Zu diesem Zweck sollte die Studierenden neben ihrer Erklärung zur Prüfungsunfähigkeit ein ärztliches Attest einreichen, welches dem zuständigen Prüfungsausschuss erlaubt, aufgrund der ärztlichen Angaben als medizinischer Sachverständiger die Rechtsfrage zu beantworten, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob die nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung den Abbruch der Prüfung, den Rücktritt von der Prüfung oder eine Verlängerung der Abgabefrist rechtfertigen kann, ist grundsätzlichen nicht Aufgabe des Arztes; dies ist vielmehr in eigener Verantwortung durch den zuständigen Prüfungsausschuss zu entscheiden.
Die Studierenden sind aufgrund ihrer Mitwirkungspflicht grundsätzlich dazu verpflichtet, zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit ihre Beschwerden offenzulegen und hierzu erforderlichenfalls den behandelnden Ärzt*innnen von ihrer ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden. Dies bedeutet nicht, dass die Diagnose als solche bekanntgegeben werden muss, sondern nur die durch die Erkrankung hervorgerufenen körperlichen bzw. psychischen Auswirkungen.
Hinweis: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (die sogenannten „Gelben Scheine“) werden nicht anerkannt.
Es wird daher empfohlen, das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit – Ärztliches Attest – zu verwenden. Das Attest kann auch formlos erstellt werden, soweit es dem Inhalt dieses Formulars entspricht.
→ Erklärung des oder der Studierenden als PDF download
→ Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit
Roomservice
Während der Bearbeitung der BA- und MA-Abschlussarbeit können sich Absolvent*innen auf einen Arbeitsplatz in der Strasse des 17. Juni bewerben.
Da jedoch für Mode- und Produkt-Studierende nur ein begrenztes Kontigent vorliegt, müssen sich Interessenten vor Start ihrer Abschlussarbeit für einen Arbeitsraum (sinnvoll gleich mit Partnern) bewerben. Über die Verteilung entscheidet die Raumkommission und vergibt auch die notwendigen Schlüsselkarten.
Mode
Werkstattleiterin Dorothee Warning
Übersicht Arbeitsräume
→ Raumverteilung