PRüfungsAUSSCHUSS BA/MA
Fakultät Gestaltung – Design (Mode/Produkt)
- Beratung und Ansprechpartner*innen in allen Prüfungsangelegenheiten
- Festsetzung Prüfungstermine
- Infoveranstaltungen Abschlussarbeiten
- Antrag auf Teilzeitstudium (muss mit entsprechender Begründung dem Prüfungsausschuss vorgelegt und von Diesem geprüft werden, um vom IPA bearbeitet werden zu können)
IMMATRIKULATIONS- UND PRÜFUNGSAMT (IPA)
Fakultät Gestaltung – Design (Mode/Produkt)
- Beratung in speziellen Angelegenheiten
- Bewerbungsverfahren und Zulassung
- Immatrikulation, Rückmeldung und Beurlaubung
- Prüfungsangelegenheiten
- Bescheiderstellungen
- Zeugnis- und Urkundenerstellung
- Exmatrikulationen
- Gast- und Nebenhörerschaft (Infos)
- Verbuchung von Studienleistungen die vor mehr als drei Semestern erbracht wurden
STUDIUM BAchelor und master
BA Leistungsübersicht
Jedes Semester müssen 30 Leistungspunkte erbracht werden
s. Studienordnung BA, die Verteilung für Mode- und Produktdesign finden Sie in folgenden Dokumenten;
→ zur Übersicht
Modulbeauftragte
Für die Verbuchung von Prüfungsleistungen und die Anerkennung von Studienleistungen sind folgende Modulbeauftragte zuständig:
→ Liste der Modulbeauftragten
Festlegung der Fachrichtung Design ab dem 2. Fachsemester (Mode/Produkt)
→ Merkblatt und Antrag
Studien- und Prüfungsordnung Design
→ Studienordnung für den BA- und MA – Design
BA Studienplan
→ zur Übersicht
MA Studienplan
→ zur Übersicht
MA Anspassungsstudium
→ zum Testatnachweis
→ zum Studienplan
ONLINE ACCESS service (O.A.Se)
- kabelgebundenes Netz, WLAN und eduroam
- Mail
→ Vimeo Tutorials zum Einrichten der O.A.Se Dienste
HIS Anmeldung
- online Modul-/Prüfungsanmeldung
- Infos über angemeldete Prüfungen und Notenspiegel
→ Kein Schiss vor HIS
→ Wie melde ich mich an?
→ Anleitung Modul und Prüfungsanmeldung
Studienabschließende Prüfung BACHELOR & Master
PRÜFUNGSTERMINE
INFOS UND FORMULARE
ACHTUNG: FRISTVERLÄNGERUNG FÜR BA UND MA MODUL2 ABSOLVIERENDE UM 4 WOCHEN WEGEN DER PANDEMIE:
ABGABE DER ARBEITEN STATT 1.MÄRZ 2021 AM 29.MÄRZ 2021 UND PRÜFUNGSWOCHE IST VOM 26.-30. APRIL 2021 (siehe aktualisierte Listen unten)
BACHELOR ANMELDUNG
BA Langzeitterminliste für SS20, WS20/21, SS21:
Bachelor-Prüfung SoSe 2020-Langzeitterminliste
BA-WS20-SS21-Langzeitterminliste-12.04.21
MASTER ANMELDUNG
MA Langzeitterminliste:
Master-Prüfung WS20-SoSe21-Langzeitterminliste
MA-WS21-SS21-Langzeitterminliste-12.4.21
BA | INFORMATIONEN ZUR ANMELDUNG UND PRÜFUNG
→ Grafik – vom Exposè zum Abschluss
MA | INFORMATIONEN ZUR ANMELDUNG UND PRÜFUNG
→ Grafik – vom Exposè zum Abschluss
BA | Zulassungsantrag zur Bachelorabschlussarbeit
→ zum Antrag als PDF download
MA | Zulassungsantrag zum Masterabschlussmodul
→ zum Antrag als PDF download
Bei Krankheitsfall während der
Studienabschließenden Prüfung BA und MA
Wenn ein Studierender oder eine Studierende aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung erscheint, sie abbricht oder nach Beendigung von dieser zurücktritt, hat er oder sie gemäß der Prüfungsordnung die Erkrankung glaubhaft zu machen. Dies gilt auch, wenn er oder sie während einer laufenden Prüfung (z.B, Masterarbeit) aus gesundheitlichen Gründen eine Verlängerung der Abgabefrist beantragt. Zu diesem Zweck sollte die Studierenden neben ihrer Erklärung zur Prüfungsunfähigkeit ein ärztliches Attest einreichen, welches dem zuständigen Prüfungsausschuss erlaubt, aufgrund der ärztlichen Angaben als medizinischer Sachverständiger die Rechtsfrage zu beantworten, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob die nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung den Abbruch der Prüfung, den Rücktritt von der Prüfung oder eine Verlängerung der Abgabefrist rechtfertigen kann, ist grundsätzlichen nicht Aufgabe des Arztes; dies ist vielmehr in eigener Verantwortung durch den zuständigen Prüfungsausschuss zu entscheiden.
Die Studierenden sind aufgrund ihrer Mitwirkungspflicht grundsätzlich dazu verpflichtet, zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit ihre Beschwerden offenzulegen und hierzu erforderlichenfalls den behandelnden Ärzt*innnen von ihrer ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden. Dies bedeutet nicht, dass die Diagnose als solche bekanntgegeben werden muss, sondern nur die durch die Erkrankung hervorgerufenen körperlichen bzw. psychischen Auswirkungen.
Hinweis: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (die sogenannten „Gelben Scheine“) werden nicht anerkannt.
Es wird daher empfohlen, das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit – Ärztliches Attest – zu verwenden. Das Attest kann auch formlos erstellt werden, soweit es dem Inhalt dieses Formulars entspricht.
→ Erklärung des oder der Studierenden als PDF download
→ Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit
Roomservice
Während der Bearbeitung der BA- und MA-Abschlussarbeit können sich Absolvent*innen auf einen Arbeitsplatz in der Strasse des 17. Juni bewerben.
Da jedoch für Mode- und Produkt-Studierende nur ein begrenztes Kontigent vorliegt, müssen sich Interessenten vor Start ihrer Abschlussarbeit für einen Arbeitsraum (sinnvoll gleich mit Partnern) bewerben. Über die Verteilung entscheidet die Raumkommission und vergibt auch die notwendigen Schlüsselkarten.
Mode
Werkstattleiterin Dorothee Warning
Produkt
Prof. Ineke Hans
Übersicht Arbeitsräume
→ Raumverteilung