Informationen zum Bachelor und Master Abschluss
BACHELOR
Anmeldung / Prüfungstermine
BA-WS24:25-Langzeitttermine
BA-SoSe 25-Langzeitttermine
Richtlinien zur BA Thesis
→ RICHTLINIEN Bachelor- und Master-Thesis
Infos zur Anmeldung und Prüfung
→ Grafik – vom Exposè zum Abschluss
Zulassungsantrag zur
Bachelorabschlussarbeit
WELCHE PUNKTE FEHLEN MIR?
Übersicht Belegung pro Semester Modedesign:
Checkliste Modedesign
Übersicht Belegung pro Semester Produktdesign:
Checkliste Produktdesign
Roomservice
Während der Bearbeitung der BA- und MA-Abschlussarbeit können sich Absolvent*innen auf einen Arbeitsplatz in der Strasse des 17. Juni bewerben → Raumverteilung
Mode: Dorothee Warning
Produkt: Nina Birri
ENTLASTUNGSBESCHEINIGUNG
Um Zeugnisse auszustellen benötigt das IPA von jede*r Absolvent*in ein unterschriebene Entlastungsbescheinigung.
→ Entlastungsbesch._Gestaltung_Design
MASTER
Anmeldung / Prüfungstermine
MA-WS24:25-Langzeitttermine
MA-SoSe 25 Langzeitttermine
Richtlinien zur MA Thesis
→ RICHTLINIEN Bachelor- und Master-Thesis
Infos zur Anmeldung und Prüfung
→ Grafik – vom Exposè zum Abschluss
Zulassungsantrag zum Masterabschlussmodul
ENTLASTUNGSBESCHEINIGUNG
Um Zeugnisse auszustellen benötigt das IPA von jede*r Absolvent*in ein unterschriebene Entlastungsbescheinigung. → Entlastungsbesch._Gestaltung_Design
IBT PRÜFUNGSBERECHTIGTE (Mode Design)
Entwurfsprofessor*innen:
Prof. Wowo (Waldemar)Kraus
Gast. Prof. Stephanie Penkov
Prof. Valeska Schmidt-Thomsen
Gast. Prof. Franziska Schreiber
Künstlerische Mitarbeiter*innen & Lehrende aus den Fächergruppen:
KM Alexandra Börner
KM Johanna Braun
KM Teresa Fagbohoun
Gast. Prof. Antje Engelmann
Gast. Prof. Anne-Katrin Kohout
Prof. Dr. Kathrin Busch
Prof. Dr. Berit Greinke
Prof. Dr. Gesche Joost
Prof. Dr. Diana Weis
Mündliche Prüfungen (für BA):
Stefan Hipp (Schnittkonstruktion)
Julia Kunz (Färben&Drucken)
Moa Hallgren (Weben)
Essi Glomb (Stricken)
Gast. Prof. Antje Engelmann
Prof. Dr. Kathrin Busch
Prof. Dr. Berit Greinke
Prof. Dr. Gesche Joost
Prof. Dr. Diana Weis
IPP PRÜFUNGSBERECHTIGTE (produkt design)
Entwurfsprofessor*innen:
Prof. Ineke Hans
Prof. Robert Scheipner
Gast. Prof. Mathias Hahn
Gast. Prof. Aeneas Stankowski
Fachprofessor*innen:
Prof. Holger Neumann
Prof. Dr. Gesche Joost
Prof. Dr. Kathrin Busch
Gast. Prof. Antje Engelmann
Lehrende Mitarbeiter*innen
KM Justus Hilfenhaus
KM Sarah-Lena Walf
GD Jonna Hille
GD Lukas Henneberger
WM Julian Ribler
WM Žarko Dumičić
WM Dr. Martin Beck
Mündliche Prüfungen (für BA):
Prof. Holger Neumann
Prof. Dr. Gesche Joost
Prof. Dr. Kathrin Busch
Gast. Prof. Antje Engelmann
WM Julian Ribler
WM Žarko Dumičić
WM Dr. Martin Beck
KM Sarah-Lena Walf
Bei Krankheitsfall während der
Studienabschließenden Prüfung BA und MA
Wenn ein Studierender oder eine Studierende aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung erscheint, sie abbricht oder nach Beendigung von dieser zurücktritt, hat er oder sie gemäß der Prüfungsordnung die Erkrankung glaubhaft zu machen. Dies gilt auch, wenn er oder sie während einer laufenden Prüfung (z.B, Masterarbeit) aus gesundheitlichen Gründen eine Verlängerung der Abgabefrist beantragt. Zu diesem Zweck sollte die Studierenden neben ihrer Erklärung zur Prüfungsunfähigkeit ein ärztliches Attest einreichen, welches dem zuständigen Prüfungsausschuss erlaubt, aufgrund der ärztlichen Angaben als medizinischer Sachverständiger die Rechtsfrage zu beantworten, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob die nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung den Abbruch der Prüfung, den Rücktritt von der Prüfung oder eine Verlängerung der Abgabefrist rechtfertigen kann, ist grundsätzlichen nicht Aufgabe des Arztes; dies ist vielmehr in eigener Verantwortung durch den zuständigen Prüfungsausschuss zu entscheiden.
Die Studierenden sind aufgrund ihrer Mitwirkungspflicht grundsätzlich dazu verpflichtet, zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit ihre Beschwerden offenzulegen und hierzu erforderlichenfalls den behandelnden Ärzt*innnen von ihrer ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden. Dies bedeutet nicht, dass die Diagnose als solche bekanntgegeben werden muss, sondern nur die durch die Erkrankung hervorgerufenen körperlichen bzw. psychischen Auswirkungen.
Hinweis: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (die sogenannten „Gelben Scheine“) werden nicht anerkannt.
Es wird daher empfohlen, das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit – Ärztliches Attest – zu verwenden. Das Attest kann auch formlos erstellt werden, soweit es dem Inhalt dieses Formulars entspricht. IMMER AN IPA SCHICKEN!! (nicht PA)
→ Erklärung des oder der Studierenden als PDF download
→ Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit
PRüfungsAUSSCHUSS BA/MA
Fakultät Gestaltung – Design (Mode/Produkt)
- Beratung und Ansprechpartner*innen in allen Prüfungsangelegenheiten
- Festsetzung Prüfungstermine
- Infoveranstaltungen Abschlussarbeiten
- Antrag auf Teilzeitstudium (muss mit entsprechender Begründung dem Prüfungsausschuss vorgelegt und von Diesem geprüft werden, um vom IPA bearbeitet werden zu können)
Termine für die kommenden Tagungen:
26.06.24, 17.07.24
IMMATRIKULATIONS- UND PRÜFUNGSAMT (IPA)
Fakultät Gestaltung – Design (Mode/Produkt)
- Beratung in speziellen Angelegenheiten
- Bewerbungsverfahren und Zulassung
- Immatrikulation, Rückmeldung und Beurlaubung
- Prüfungsangelegenheiten
- Bescheiderstellungen
- Zeugnis- und Urkundenerstellung
- Exmatrikulationen
- Gast- und Nebenhörerschaft (Infos)
- Verbuchung von Studienleistungen die vor mehr als drei Semestern erbracht wurden