Prüfungsinfos BA & MA

Informationen zum Bachelor und Master Abschluss

BACHELOR

 

Anmeldung / Prüfungstermine

BA WiSe 2023/24 Termine
BA SoSe 2024 Termine
BA WiSe 2024/25
MA WiSe 2024/25

Richtlinien zur BA Thesis

→ RICHTLINIEN Bachelor- und Master-Thesis

Informationen zur Anmeldung und Prüfung

→ Grafik – vom Exposè zum Abschluss

Zulassungsantrag zur Bachelorabschlussarbeit

→ zum Antrag als PDF download

WELCHE PUNKTE FEHLEN MIR?

Übersicht Belegung pro Semester Modedesign:
Dein.Weg.zum.Bachelor

Übersicht Belegung pro Semester Produktdesign:
Checkliste Produktdesign

Roomservice

Während der Bearbeitung der BA- und MA-Abschlussarbeit können sich Absolvent*innen auf einen Arbeitsplatz in der Strasse des 17. Juni bewerben.
Mode: Dorothee Warning
Produkt: KM Johanna Dehio 
→ Raumverteilung

ENTLASTUNGSBESCHEINIGUNG

Um Zeugnisse auszustellen benötigt das IPA von jede*r Absolvent*in ein unterschriebene Entlastungsbescheinigung.
 Entlastungsbesch._Gestaltung_Design

MASTER

Master Anmeldung / Prüfungstermine

MA WiSe 2023/24 Termine
MA SoSe 2024 Termine

Richtlinien zur MA Thesis

→ RICHTLINIEN Bachelor- und Master-Thesis

Informationen zur Anmeldung und Prüfung

→ Grafik – vom Exposè zum Abschluss

Zulassungsantrag zum Masterabschlussmodul

→ zum Antrag als PDF download

ENTLASTUNGSBESCHEINIGUNG

Um Zeugnisse auszustellen benötigt das IPA von jede*r Absolvent*in ein unterschriebene Entlastungsbescheinigung.  Entlastungsbesch._Gestaltung_Design

Bei Krankheitsfall während der
Studienabschließenden Prüfung BA und MA

Wenn ein Studierender oder eine Studierende aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung erscheint, sie abbricht oder nach Beendigung von dieser zurücktritt, hat er oder sie gemäß der Prüfungsordnung die Erkrankung glaubhaft zu machen. Dies gilt auch, wenn er oder sie während einer laufenden Prüfung (z.B, Masterarbeit) aus gesundheitlichen Gründen eine Verlängerung der Abgabefrist beantragt. Zu diesem Zweck sollte die Studierenden neben ihrer Erklärung zur Prüfungsunfähigkeit ein ärztliches Attest einreichen, welches dem zuständigen Prüfungsausschuss erlaubt, aufgrund der ärztlichen Angaben als medizinischer Sachverständiger die Rechtsfrage zu beantworten, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob die nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung den Abbruch der Prüfung, den Rücktritt von der Prüfung oder eine Verlängerung der Abgabefrist rechtfertigen kann, ist grundsätzlichen nicht Aufgabe des Arztes; dies ist vielmehr in eigener Verantwortung durch den zuständigen Prüfungsausschuss zu entscheiden.

Die Studierenden sind aufgrund ihrer Mitwirkungspflicht grundsätzlich dazu verpflichtet, zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit ihre Beschwerden offenzulegen und hierzu erforderlichenfalls den behandelnden Ärzt*innnen von ihrer ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden. Dies bedeutet nicht, dass die Diagnose als solche bekanntgegeben werden muss, sondern nur die durch die Erkrankung hervorgerufenen körperlichen bzw. psychischen Auswirkungen.

Hinweis: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (die sogenannten „Gelben Scheine“) werden nicht anerkannt.
Es wird daher empfohlen, das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit – Ärztliches Attest – zu verwenden. Das Attest kann auch formlos erstellt werden, soweit es dem Inhalt dieses Formulars entspricht. IMMER AN IPA SCHICKEN!! (nicht PA)

→ Erklärung des oder der Studierenden als PDF download
→ Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit

PRüfungsAUSSCHUSS BA/MA
Fakultät Gestaltung – Design (Mode/Produkt)
  • Beratung und Ansprechpartner*innen in allen Prüfungsangelegenheiten
  • Festsetzung Prüfungstermine
  • Infoveranstaltungen Abschlussarbeiten
  • Antrag auf Teilzeitstudium (muss mit entsprechender Begründung dem Prüfungsausschuss vorgelegt und von Diesem geprüft werden, um vom IPA bearbeitet werden zu können)

Termine für die kommenden Tagungen:
01.11.23, 29.11.23, 10.01.24, 31.01.24, 28.02.24

 

IMMATRIKULATIONS- UND PRÜFUNGSAMT (IPA)
Fakultät Gestaltung – Design (Mode/Produkt)
  • Beratung in speziellen Angelegenheiten
  • Bewerbungsverfahren und Zulassung
  • Immatrikulation, Rückmeldung und Beurlaubung
  • Prüfungsangelegenheiten
  • Bescheiderstellungen
  • Zeugnis- und Urkundenerstellung
  • Exmatrikulationen
  • Gast- und Nebenhörerschaft (Infos)
  • Verbuchung von Studienleistungen die vor mehr als drei Semestern erbracht wurden